TV, Internet, Telefonie über den Kabelfernsehanschluss.
Zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer nutzen für den TV-Empfang – und je nach Bedarf - für Internet und Telefonie – den klassischen Kabelfernsehanschluss.
Sie erkennen einen Kabelanschluss zunächst daran, dass Ihr TV-Gerät über ein Antennenkabel (Koaxialkabel) direkt mit der Dose verbunden ist. Nutzen Sie eine Kabelbox oder einen Kabel-Receiver, so ist das TV-Kabel zunächst mit dieser Box und danach mit Ihrem TV-Gerät verbunden.Ob Sie über das klassische TV-Kabel fernsehen, können Sie auch daran erkennen, dass Sie vielleicht monatlich eine Rechnung von Unitymedia oder Vodafone in Ihrer Post vorfinden. Beide Provider versorgen in der Metropolregion Rhein-Neckar die Kabelhaushalte mit TV-Programmen, so auch mit dem RNF-Regionalprogramm. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere, kleinere Kabelnetzbetreiber, die in unserer Region in sog. „Kabelinseln“, d.h. in kleineren Verbreitungsgebieten der Metropolregion, Haushalte mit TV-Programmen beliefern. Bedauerlicherweise ist RNF nicht bekannt, wo genau in der Metropolregion solche lokalen Kabelinseln zu finden sind. Möchten Sie also wissen, ob Ihr jeweiliger Kabelanbieter RNF einspeist oder einspeisen kann, so wenden Sie sich direkt an den Betreiber des Kabelnetzes oder an RNF. Wir nehmen dann mit dem Netzprovider Kontakt auf und schauen, ob eine Einspeisung unseres Programms möglich ist. Die RNF-Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
ACHTUNG KABEL-TV BZW. KABEL-INTERNET-KUNDEN!
Für Mieter:innen fällt am 01.07.2024 das sog. „Nebenkostenprivileg“
Zahlreiche Mieter:innen zahlen die Kosten für den klassischen Kabelanschluss zum Empfang von TV oder Internet über die Mietnebenkostenabrechnung, egal ob der Anschluss genutzt wird oder nicht. Dieses wird „Nebenkostenprivileg“ genannt. Aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes sind diese Verträge ab dem 01.07.2024 nicht mehr gültig. Betroffen sind ausschließlich Mieter:innen, nicht jedoch private Hausbesitzer!
Was bedeutet diese Info für RNF-Zuschauer die das 24-Stunden-Regionalprogramm über den klassischen Kabelanschluss empfangen?
TV-Kunden können ab dem 01.07.2024 frei wählen, über welchen Empfangsweg sie TV schauen. Ähnlich der freien Wahl des Anbieters für Gas, Strom oder Mobilfunk. Soll es beim klassischen Kabelanschluss bleiben, müssen Mieter für den TV- oder Internetempfang mit dem Kabelnetzbetreiber einen eigenen Vertrag schließen. Mieter:innen sollten sich grundsätzlich  und rechtzeitig beim Vermieter, Kabelnetzbetreiber oder der zuständigen Hausverwaltung informieren um festzustellen, ob sie betroffen sind.
Wenn ich Mieter:in bin und keine eigene Rechnung für meinen Kabelanschluss erhalte, was muss ich tun?
Nach dem 01.07.2024 gibt es von Fall zu Fall verschiedene Möglichkeiten:
Der Kabelnetzprovider bietet Vermietern und Immobilienunternehmen sog. „Mehrnutzerverträge“ (MNV) an. Hier müssen Mieter:innen nicht selber aktiv werden, sondern werden über den Vermieter oder die Hausverwaltung, zumeist schriftlich, informiert. Wenn einzelne Mieter in einem Mehrparteienhaus keinen TV-Empfang über den Kabelanschluss wollen, so müssen die Empfangsdosen vom Provider abgeklemmt werden. Schließen Vermieter keinen MNV ab, müssen Mieter:innen mit dem Kabel-Provider selbst eine „Versorgungsvereinbarung“, d.h. eine separate vertragliche Vereinbarung über einen Kabelanschluss abschließen. Danach erhalten Mieter:innen für den Kabelanschluss monatlich eine eigene Rechnung. Möchten Mieter:innen den Kabelanschluss überhaupt nicht mehr nutzen, d.h. über andere Wege (Satellit, Streaming, IP-TV etc.) fernsehen, entfallen nach dem 01.07.2024 die Kosten für den in der Wohnung befindliche Kabelanschluss komplett.
Achtung! RNF-Zuschauer:innen sollten im Falle eines Wechsels des Empfangswegs  berücksichtigen, dass das RNF-Regionalprogramm auf dem Satelliten ASTRA ausschließlich über das in der Sendertabelle aufgeführte Programm „Lokal-TV-Portal HD“ empfangen werden kann. Zwingend notwendig ist dazu auch der Anschluss des Smart-TV an das Internet. Nähere Infos entnehmen Sie bitte der Webseite www.finde.rnf.de oder www.lokal-tv-portal.de
Ich besitze eine Eigentumswohnung und verfüge über einen Kabelanschluss. Was ist zu tun?
Hier ist der Sachverhalt ein wenig komplizierter. Grundsätzlich gelten die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft kann nach einem Beschluss über ein Sonderkündigungsrecht zum 30.06.2024 Mehrnutzungsverträge mit dem Kabel-Provider kündigen. Wird davon kein Gebrauch gemacht oder entscheidet die Gemeinschaft gegen eine Kündigung, so hat der Vertrag mit dem Kabelfernsehanbieter weiter Bestand. Dann erfolgt die Zahlung für den Anschluss über das sogenannte „Hausgeld“. Eine Abrechnung über die Nebenkosten ist nicht mehr erlaubt. Die Verbraucherzentralen warnen in diesem Zusammenhang vor sogenannten "Medienberater:innen" die an der Haustür klingeln oder sich per Telefon melden. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen. Lassen Sie sich auch nach dem 01.07.2024 nicht einschüchtern und setzen sich in Ruhe mit dem Vermieter, dem Kabelnetzprovider oder der Hausverwaltung in Verbindung. Es droht weder eine „Zwangsabschaltung“ noch eine Strafverfolgung wegen „Schwarznutzung“.
RNF informiert aktuell auf den Seiten www.rnf.de/empfang und www.finde.rnf.de über alle Empfangswege. Auch nach dem 01.07.24 ist RNF weiterhin im TV-Kabelnetz wie gewohnt empfangbar. Es ändert sich lediglich die Abrechnung des Anschlusses.
Wichtige Zusatzinformation! Bitte beachten!
Mieter:innen, die über das TV-Kabel zwar nicht fernsehen, aber einen Internetzugang nutzen, sind ebenfalls betroffen! Der Internetzugang per Kabelanschluss darf nach dem 01.07.2024 ebenfalls nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Auch in diesem Fall muss ein separater Vertrag über die Nutzung von Internet über den Kabelanschluss geschlossen werden. Nähere Informationen gibt es entweder über den Vermieter, die zuständige Hausverwaltung oder vom Internetanbieter (z.B. Vodafone) direkt.
RNF wünscht auch weiterhin einen guten und störungsfreien Empfang.
Erhalten Sie keine Rechnung, so ist der Kabelfernsehanschluss vielleicht Bestandteil des Mietvertrags, d.h. der Betreiber des Kabelnetzes ist zunächst nicht bekannt. Hier hilft in einem ersten Schritt dann nur ein Blick in die Sendertabelle des TV-Geräts oder ein gezielter Sender-Suchlauf um zu erfahren, ob Sie schon in den Genuss des RNF-Regionalprogramms kommen. Finden Sie in der Tabelle den Hinweis „RNF-HD“ oder „RNF“, so empfangen Sie das RNF-Programm auf jeden Fall.
Wie ein Suchlauf gestartet wird und wie die Programme benutzerfreundlich sortiert werden ist abhängig vom jeweiligen Endgerät und Hersteller. Da alle Hersteller unterschiedlichste Menüs für die Einstellungen vorhalten, hilft hier lediglich ein Blick in die Bedienungsanleitung oder ein Anruf bei einem Fernseh-Fachhändler Ihres Vertrauens. Finden Sie RNF nicht in der Sendertabelle, so hilft vielleicht eine Nachfrage beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Dort gibt man Ihnen sicherlich kompetent Auskunft.
Im TV-Kabel empfangen Sie RNF grundsätzlich nicht nur digital, sondern auf einem Full-HD-Kanal auch in "High Definition-Qualität“. Das Programm ist grundsätzlich auf allen Wegen kostenlos und ohne Abo-Gebühren empfangbar. Es fallen lediglich monatliche Kosten für den Kabelanschluss an. Und wenn Sie RNF nach erfolgreichem Suchlauf  in der Favoritenliste z.B. auf Platz 3 in Ihre Senderreihenfolge legen, haben Sie das regionale Fernsehprogramm immer rasch zur Hand. Und das Beste: RNF-HD kostet nichts extra.
TV, INTERNET UND TELEFONIE ÜBER DEN GLASFASERANSCHLUSS
Sie sind Mieter einer Wohnung die von einer Wohnungsbaugesellschaft in der Metropolregion Rhein-Neckar betreut wird und besitzen einen modernen Glasfaseranschluss? Oder ein städtischer Versorger bzw. Provider hat Ihre Immobilie an ein hochmodernes Glasfasernetz angeschlossen? Auch dann können Sie häufig Ihr RNF-Regionalprogramm entweder in digitaler und/oder in HD-Qualität genießen. Auch schnelles Internet und Telefonie sind über so einen Anschluss möglich. Um zu erfahren, ob RNF tatsächlich zum Programmangebot gehört und über die Glasfaser verbreitet wird muss zunächst geklärt werden, welche TV-Programme generell in das Glasfasernetz eingespeist werden.
In einem ersten Schritt können Sie selbst rasch und unkompliziert über einen Blick in die Programmtabelle Ihres TV-Geräts sehr schnell feststellen, ob RNF zum Gesamt-Programmangebot gehört. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit über einen Anruf bei Ihrem TV-Dienstleister, der Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter in Erfahrung zu bringen, ob RNF über den Glasfasernetz empfangen werden kann. Ist dieses nicht der Fall, so bitten Sie doch darum, dass der Betreiber des Glasfasernetzes mit RNF direkt in Kontakt tritt. Wir klären dann mit dem Betreiber wie man das regionale TV-Signal nachträglich einspeisen kann. RNF erreicht man unter 0621/392-2789 oder per E-Mail unter Sendeleitung@rnf.de.

RNF im Glasfasernetz des regionalen Dienstleisters KurpfalzTEL
Als einer der größten Dienstleister der Metropolregion versorgt die KurpfalzTEL auf Basis hochmoderner und rasant schneller Glasfaseranschlüsse zahlreiche Wohnquartiere wie auch Geschäftsbetriebe mit TV-Programmen, Internet und IP-TV. Mieter und Kunden der KurpfalzTEL können auf diesem Weg auch das RNF-Regionalprogramm ganz bequem nutzen. RNF ist im Glasfasernetz der KurpfalzTEL auf dem Programmplatz frei empfangbar. Die aktuelle Senderliste finden Sie hier
Weiterführende Infos zur KurpfalzTEL, schnellen Internetanschlüssen, IP-Telefonie und zum Empfang des RNF-Fernsehprogramms über das Glasfasernetz erhalten Sie unter: https://www.kurpfalztel.de/
RNF ist generell mit verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften, Bauträgern und Glasfasernetzbetreibern in der Metropolregion im Gespräch und stets bemüht, dass alle Haushalte – unabhängig vom technischen Übertragungsweg - das 24-Stunden-RNF-Regionalprogramm auf jeden Fall empfangen können. Bedauerlicherweise ist uns nicht bekannt, wie und wo die einzelnen Wohnungsbaugesellschaften, Provider oder städtischen Versorger ihr Glasfasernetz mit TV-Programmen ausstatten, sodass wir auch auf Meldungen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind.

Daher unsere dringende Bitte an Sie: Möchten Sie wissen ob Sie RNF über den Glasfaseranschluss empfangen können, so haben auch Sie persönlich selbstverständlich die Möglichkeit, sich unter der unten genannten Kontaktadresse oder das Kontaktformular auf dieser Seite direkt an RNF zu wenden. Wir werden dann schnellstmöglich in Erfahrung bringen, ob und wann Ihnen das regionale RNF-Programm zur Verfügung gestellt werden kann. Selbstverständlich kostenlos. Wir freuen uns über einen Anruf oder eine E-Mail von Ihnen. 
Fragen, Anregungen oder Wünsche bitte per E-Mail an feedback@rnf.de
Weitere Infos über die RNF-Empfangswege auch unter www.rnf.de/empfang
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